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Agentur56Apps. Real Impact.

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Stand: September 2026

Hinweis B2B: Wir richten unsere Leistungen ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließen wir nicht ab.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Auras & Bielawski GbR, Eduard-Bäumer-Str. 4, 56288 Kastellaun, handelnd unter dem Projekt Agentur56 (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „wir“), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „du“).

(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

(3) Individuelle Vereinbarungen (z. B. in einem Einzelvertrag, Term Sheet oder Beteiligungsvertrag) haben Vorrang vor diesen AGB.

(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.

§ 2 Vertragsschluss & Angebote

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Auftragsbestätigung durch uns,
  • digitale Signatur eines individuellen Vertrags (siehe § 18),
  • Beginn der Leistungserbringung durch uns.

(3) Anfragen über das Kontaktformular, das Bewerbungsformular für das Beteiligungsmodell oder per E-Mail stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch uns.

§ 3 Leistungen im Überblick

Wir erbringen – je nach Vereinbarung – folgende Leistungen:

  • App-Strategie: Discovery-Workshops, Nutzer- und Marktanalyse, Geschäftsmodell, MVP-Definition, Roadmap
  • UI/UX-Design: User Research, Wireframes, Design-Systeme, Prototypen, Store-Assets
  • Entwicklung mobiler Anwendungen für iOS und Android (nativ oder Cross-Platform) einschließlich Backend, Schnittstellen und Integrationen
  • Veröffentlichung in App Store und Google Play, App Store Optimization, Launch-Begleitung
  • Wartung, Pflege, Weiterentwicklung und technischer Support
  • Entwicklung von Apps gegen Beteiligung (Sweat Equity, Umsatzbeteiligung, Hybridmodelle)

Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. der Auftragsbestätigung.

§ 4 App-Entwicklung

(1) Wir entwickeln Apps nach den im Einzelvertrag dokumentierten Spezifikationen.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Entwicklung in einem agilen, iterativen Prozess mit regelmäßigen Abstimmungen und Test-Builds (z. B. TestFlight, Google Play Internal Testing).

(3) Wir setzen branchenübliche Open-Source-Komponenten ein (Frameworks, Bibliotheken, SDKs). Lizenzbedingungen der jeweiligen Drittanbieter bleiben unberührt.

(4) Plattform-Kompatibilität: Wir gewährleisten die Funktion auf den jeweils aktuellen und der jeweils vorangehenden Hauptversion von iOS bzw. Android auf marktüblichen Geräten. Ältere Versionen oder spezielle Geräte sind nur bei expliziter Vereinbarung Vertragsgegenstand.

(5) Die Wahl der Technologie (nativ, Flutter, React Native, Backend-Stack) erfolgt nach fachlicher Einschätzung in Abstimmung mit dem Auftraggeber und wird im Einzelvertrag festgehalten.

§ 5 App Stores & Veröffentlichung

(1) Entwicklerkonten bei Apple (Apple Developer Program) und Google (Google Play Console) werden auf den Namen und auf Rechnung des Auftraggebers geführt. Die Gebühren der Store-Betreiber trägt der Auftraggeber.

(2) Wir bereiten die Einreichung vor und begleiten den Freigabeprozess. Die Entscheidung über Freigabe, Ablehnung oder Entfernung einer App liegt allein bei den Store-Betreibern. Wir schulden die fachgerechte Vorbereitung und Einreichung, nicht die Freigabe selbst. Erforderliche Anpassungen aufgrund von Store-Richtlinien, die bei Vertragsschluss nicht bekannt waren, werden nach Aufwand abgerechnet.

(3) Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit seines Geschäftsmodells, der Inhalte und der Monetarisierung im Rahmen der jeweiligen Store-Richtlinien verantwortlich und stellt die für die Veröffentlichung erforderlichen Rechtstexte (Datenschutzerklärung, Nutzungsbedingungen) bereit.

§ 6 Wartung & Pflege

(1) Wartungsverträge umfassen – je nach Vereinbarung – Anpassungen an neue Betriebssystemversionen, Sicherheitsupdates, Aktualisierung von SDKs und Bibliotheken, Store-Anforderungen, Backend-Betrieb, Monitoring und kleinere Anpassungen.

(2) Im Einzelvertrag wird ein monatliches Stundenkontingent vereinbart. Nicht verbrauchte Stunden verfallen zum Monatsende und werden nicht übertragen, sofern nicht abweichend vereinbart.

(3) Über das Stundenkontingent hinausgehender Aufwand wird nach vorheriger Abstimmung gesondert nach unserem aktuellen Stundensatz abgerechnet.

(4) Reaktionszeiten richten sich nach der Dringlichkeit:

  • Kritische Fehler (App nicht nutzbar, Backend nicht erreichbar): innerhalb von 4 Stunden während der Geschäftszeiten
  • Nicht-kritische Anfragen: innerhalb von 24 Stunden während der Geschäftszeiten

Geschäftszeiten: Montag bis Freitag, 09:00 bis 18:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen in Rheinland-Pfalz).

§ 7 KI-Funktionen

(1) Soweit Apps KI-Funktionen enthalten, werden eingesetzte Modelle und Anbieter (z. B. OpenAI, Anthropic, Google, lokale Open-Source-Modelle) nach fachlicher Einschätzung in Abstimmung mit dem Auftraggeber gewählt.

(2) Datenübermittlung an KI-Anbieter: Bei Nutzung Cloud-basierter Modelle werden Daten an die jeweiligen Anbieter übertragen. Wir konfigurieren API-Aufrufe so, dass die übermittelten Daten nicht für das Training der Modelle verwendet werden, sofern der Anbieter dies anbietet. Auf Wunsch des Auftraggebers setzen wir lokale oder On-Device-Modelle ein.

(3) Soweit der Auftraggeber eigene Daten für KI-Funktionen bereitstellt, garantiert er, dass er zur Nutzung dieser Daten berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt werden. Bei personenbezogenen Daten ist ein gesonderter AVV nach Art. 28 DSGVO erforderlich.

(4) KI-Modelle sind fehleranfällig und können Antworten generieren, die faktisch unzutreffend, missverständlich oder kontextfrei sind („Halluzinationen“). Wir setzen branchenübliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung ein, können aber keine inhaltliche Korrektheit der Modell-Outputs garantieren. Der produktive Einsatz für Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen erfordert eine menschliche Letztprüfung, für die der Auftraggeber verantwortlich ist.

(5) Kosten für API-Nutzung von Drittanbietern werden separat zum Selbstkostenpreis weitergegeben oder direkt vom Auftraggeber getragen, sofern nicht anders vereinbart. Eine Pflicht zur Einhaltung der Anforderungen der KI-Verordnung für „Hochrisiko-KI-Systeme“ besteht nur, wenn dies ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist.

§ 8 Apps auf Beteiligung

(1) Bei ausgewählten Projekten erbringen wir unsere Leistungen ganz oder teilweise gegen eine Beteiligung am Auftraggeber oder an dessen Erlösen statt gegen Vergütung nach § 11 („Beteiligungsprojekt“). Ein Anspruch auf Abschluss eines Beteiligungsprojekts besteht nicht; die Auswahl erfolgt nach unserem freien Ermessen.

(2) Bewerbung, Erstgespräch und Deep Dive sind für den Bewerber kostenfrei und begründen keine Leistungspflicht. Eine Bindung entsteht erst mit Abschluss eines Term Sheets bzw. des Beteiligungsvertrags.

(3) Die konkrete Gegenleistung wird im Beteiligungsvertrag festgelegt und kann bestehen in:

  • Geschäftsanteilen an der Gesellschaft des Auftraggebers („Sweat Equity“), in der Regel mit Vesting-Regelung,
  • einer prozentualen Beteiligung an den Netto-Erlösen der App für einen bestimmten Zeitraum oder bis zu einer Obergrenze („Revenue Share“),
  • einer Kombination aus reduzierter Vergütung und Beteiligung („Hybrid“).

(4) Der Beteiligungsvertrag regelt insbesondere Leistungsumfang und Meilensteine, Höhe und Art der Beteiligung, Vesting, Informations- und Mitspracherechte, Rückkaufoptionen, Regelungen für Verkauf, Insolvenz und Beendigung sowie die Übergabe von Code und Zugängen. Soweit die Übertragung von Geschäftsanteilen einer notariellen Beurkundung bedarf, trägt die Kosten der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(5) Die Arbeitsergebnisse (Quellcode, Designs, Dokumentation) stehen der Gesellschaft zu, an der wir beteiligt sind, bzw. dem Auftraggeber; § 12 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass die Beteiligung an die Stelle der Zahlung tritt.

(6) Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns die für die Abrechnung einer Umsatzbeteiligung erforderlichen Auswertungen (insbesondere Store-Abrechnungen, Zahlungsdienstleister-Reports) monatlich und vollständig zur Verfügung zu stellen und uns auf Verlangen Einsicht in die zugrunde liegenden Unterlagen zu gewähren.

(7) Verwirklicht sich das unternehmerische Risiko und erzielt die App keine oder nur geringe Erlöse, entsteht kein nachträglicher Vergütungsanspruch für die erbrachten Leistungen, soweit der Beteiligungsvertrag nichts anderes vorsieht. Im Übrigen gelten diese AGB für Beteiligungsprojekte entsprechend.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Zugänge (insbesondere Entwicklerkonten, Drittdienste, Schnittstellen), Texte, Bilder, Daten und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt eine zentrale Ansprechperson, die zu Entscheidungen über den Projektverlauf befugt ist.

(3) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er an allen bereitgestellten Inhalten (Texte, Bilder, Logos, Marken, Daten) die erforderlichen Rechte besitzt und stellt uns von Ansprüchen Dritter frei.

(4) Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu unseren Lasten. Termine verschieben sich entsprechend.

§ 10 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung übersenden wir dir die Leistung (z. B. als Test-Build) zur Abnahme. Du prüfst die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe.

(2) Mängel sind schriftlich (E-Mail genügt) konkret zu benennen. Erfolgt innerhalb der Prüffrist keine Mängelmeldung oder wird die Leistung produktiv genutzt bzw. in einem App Store eingereicht, gilt sie als abgenommen.

(3) Eine Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

(4) Teilabnahmen sind möglich, wenn dies vereinbart wurde oder die Leistung in eigenständig nutzbare Teile zerlegbar ist (z. B. Design-Phase, Meilensteine).

§ 11 Preise & Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei größeren Projekten sind Anzahlungen und Teilzahlungen üblich (z. B. 40 % bei Auftragsbestätigung, 30 % bei Designfreigabe, 30 % bei Abnahme).

(4) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.

(5) Bei wiederkehrenden Leistungen (Wartung, Retainer, Backend-Betrieb) erfolgt die Abrechnung jeweils zum 1. des Monats im Voraus.

(6) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.

§ 11a Ratenzahlung (Finanzierung durch uns)

(1) Auf Wunsch räumen wir dem Auftraggeber für einmalige Projektleistungen einen Zahlungsaufschub in Form einer Ratenzahlung ein. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch uns selbst. Wir vermitteln keinen Kredit, und es kommt kein Darlehens- oder Finanzierungsvertrag mit einer Bank oder einem sonstigen Dritten zustande.

(2) Die Ratenzahlung ist zinslos. Wir erheben weder Zinsen noch Bearbeitungs-, Bereitstellungs- oder sonstige Entgelte für den Zahlungsaufschub. Der in Raten zu zahlende Gesamtbetrag entspricht dem Preis bei Sofortzahlung.

(3) Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht. Sie setzt eine gesonderte schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung voraus, die Anzahl, Höhe und Fälligkeit der einzelnen Raten festlegt. Der finanzierte Betrag darf 25.000 € netto und die Laufzeit zwölf Monate nicht überschreiten.

(4) Der Auftraggeber kann jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zahlen. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht.

(5) Verzug und Gesamtfälligkeit: Gerät der Auftraggeber mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug und beträgt der rückständige Betrag mindestens 10 % des finanzierten Gesamtbetrags, können wir den gesamten offenen Restbetrag sofort fällig stellen. Voraussetzung ist, dass wir dem Auftraggeber zuvor erfolglos eine Frist von zwei Wochen zur Zahlung des Rückstands gesetzt und dabei erklärt haben, dass wir bei Nichtzahlung den gesamten Restbetrag fällig stellen. § 11 Abs. 4 (Verzugszinsen) bleibt unberührt.

(6) Nutzungsrechte während der Ratenzahlung: Ergänzend zu § 12 Abs. 1 gilt: Die dort genannten Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Raten auf den Auftraggeber über. Bis dahin räumen wir dem Auftraggeber ein widerrufliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zum vertraglich vereinbarten Zweck ein, damit er die App ab Übergabe uneingeschränkt einsetzen und veröffentlichen kann.

(7) Widerruf des vorläufigen Nutzungsrechts: Liegen die Voraussetzungen des Absatzes 5 vor, können wir das vorläufige Nutzungsrecht nach Absatz 6 widerrufen. Der Widerruf bedarf der Textform und wird frühestens zwei Wochen nach Zugang wirksam. Nach Wirksamwerden ist der Auftraggeber verpflichtet, die Nutzung der betroffenen Werke einzustellen; von uns erbrachte Dauerleistungen (z. B. Backend-Betrieb) können wir bis zum Ausgleich des Rückstands aussetzen. Gleicht der Auftraggeber den Rückstand aus, lebt das Nutzungsrecht wieder auf. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die Nutzungsrechte nach § 12 Abs. 1 uneingeschränkt; dieser Anspruch bleibt vom Widerruf unberührt.

(8) Existenzgründer: Schließt eine natürliche Person die Ratenzahlungsvereinbarung für die Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (Existenzgründer im Sinne von § 513 BGB), räumen wir freiwillig ein Widerrufsrecht von 14 Tagen für die Ratenzahlungsvereinbarung ein. Die Einzelheiten und die Widerrufsbelehrung ergeben sich aus der Ratenzahlungsvereinbarung. Der Widerruf betrifft nur die Zahlungsweise; der zugrunde liegende Projektvertrag bleibt bestehen und der Preis wird nach § 11 Abs. 2 fällig.

(9) Forderungseinzug: Zahlt der Auftraggeber trotz Mahnung nicht, können wir die Forderung zur Einziehung an einen Rechtsanwalt oder einen Inkassodienstleister übergeben. Welche Daten dabei verarbeitet werden, steht in unserer Datenschutzerklärung.

§ 12 Nutzungsrechte

(1) Wir übertragen dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung des Honorars das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrags erstellten Werken (Designs, Quellcode, Inhalte, KI-Konfigurationen) für den vertraglich vereinbarten Zweck. Der Quellcode wird im Repository des Auftraggebers abgelegt. Bei vereinbarter Ratenzahlung gilt ergänzend § 11a Abs. 6 und 7, bei Beteiligungsprojekten § 8 Abs. 5.

(2) Eine Bearbeitung und Weiterentwicklung durch den Auftraggeber oder Dritte ist zulässig. Allgemeine, nicht projektspezifische Werkzeuge, Bibliotheken und Know-how des Auftragnehmers bleiben in dessen Eigentum; hieran erhält der Auftraggeber ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht.

(3) Bei verwendeten Open-Source-Komponenten und lizenzpflichtigen Materialien (Schriften, Stockfotos, SDKs) gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittanbieter.

(4) Referenznennung: Wir sind berechtigt, uns auf erbrachte Leistungen zu Referenzzwecken zu berufen (Portfolio, Case Studies, Store-Screenshots, Social-Media-Posts), sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigten Gründen widerspricht. Beim Widerspruch entfernen wir die Referenz unverzüglich.

§ 13 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen für Werkverträge bzw. Dienstverträge.

(2) Mängel werden von uns kostenfrei behoben, sofern sie nicht durch:

  • Eingriffe Dritter,
  • eigenmächtige Änderungen des Auftraggebers,
  • fehlerhafte Bedienung,
  • höhere Gewalt oder externe Einflüsse (z. B. Betriebssystem-Updates, Änderungen von Store-Richtlinien oder Drittdiensten)

verursacht wurden.

(3) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung des Honorars oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.

§ 14 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
  • im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir – soweit es sich nicht um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) handelt – nicht.

(3) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar des betroffenen Auftrags beschränkt. Bei Beteiligungsprojekten tritt an die Stelle des Honorars der im Beteiligungsvertrag ausgewiesene Leistungswert.

(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausbleibende Downloads oder App-Umsätze, Datenverlust oder Folgeschäden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Für Entscheidungen der Store-Betreiber (Ablehnung, Entfernung, Sperrung) haften wir nicht.

(5) Datensicherung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, eigene Daten regelmäßig zu sichern. Eine Haftung für den Verlust von Daten, die ohne wesentlichen Mehraufwand wiederhergestellt werden können, ist ausgeschlossen.

(6) KI-spezifisch: Wir haften nicht für Schäden, die aus inhaltlich fehlerhaften KI-Outputs entstehen, sofern diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits verursacht wurden und der Auftraggeber keine angemessene menschliche Letztprüfung vorgesehen hat.

§ 15 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei strikt vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren.

(2) Vertraulich sind insbesondere: App-Ideen und Konzepte aus Beteiligungsbewerbungen, technische Konzepte, Quellcode, Geschäftsmodelle, Kundendaten, Kalkulationen, Strategien und Know-how.

(3) Die Weitergabe an eigene Mitarbeiter, Berater oder Subunternehmer ist nur zulässig, soweit diese die Information für die Vertragserfüllung benötigen und ihrerseits zu mindestens gleichwertiger Vertraulichkeit verpflichtet sind.

§ 16 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung sowie ggf. einem gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

(2) Soweit wir im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeiten (z. B. beim Betrieb eines Backends), ist vor Beginn der Verarbeitung ein AVV zu schließen. Die hierzu erforderliche Vorlage stellen wir bereit.

(3) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO und ergänzender nationaler Datenschutzgesetze.

§ 17 Laufzeit & Kündigung

(1) Werkverträge (z. B. App-Entwicklung, Design-Projekte) enden mit der Abnahme der Leistung.

(2) Laufende Verträge (Wartung, Retainer, Backend-Betrieb) haben – sofern nicht abweichend vereinbart – eine Mindestlaufzeit von 6 bzw. 12 Monaten und verlängern sich anschließend automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende in Textform gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung,
  • Insolvenzantrag einer Partei,
  • schwerwiegenden Verstößen gegen Vertragspflichten trotz Abmahnung.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform. Für Beteiligungsprojekte gelten die Beendigungsregeln des Beteiligungsvertrags.

§ 18 Digitale Signatur von Verträgen

(1) Wir bieten den Abschluss von Verträgen per einfacher elektronischer Signatur (EES) nach Art. 25 eIDAS-Verordnung an. Mit Klick auf „Verbindlich bestätigen“ auf der jeweiligen Vertragsseite kommt der Vertrag rechtsverbindlich zustande.

(2) Die Bestätigung wird mit folgenden Daten zu Beweiszwecken protokolliert:

  • Name und E-Mail-Adresse des Unterzeichners
  • Datum und Uhrzeit der Bestätigung
  • IP-Adresse
  • Browser-Typ (User-Agent)

(3) Die EES erfüllt die Anforderungen für die meisten kommerziellen B2B-Verträge. Für Verträge, die per Gesetz die Schriftform oder eine notarielle Beurkundung erfordern (z. B. Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen), nutzen wir qualifizierte elektronische Signaturen (QES), die handschriftliche Unterschrift bzw. den gesetzlich vorgeschriebenen Weg.

(4) Der Auftraggeber gewährleistet, dass die zur Unterzeichnung berechtigte Person die Vertragsbestätigung vornimmt.

§ 19 Karriere & Bewerbungen

(1) Eingereichte Bewerbungen begründen kein Vertragsverhältnis.

(2) Die Bearbeitung von Bewerbungen erfolgt im Rahmen unseres regulären Personalauswahlprozesses. Eine bestimmte Bearbeitungsdauer wird nicht zugesichert.

(3) Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.

(4) Mit der Einreichung versichert die bewerbende Person, dass alle Angaben wahrheitsgemäß sind und sie zur Übermittlung der bereitgestellten Unterlagen (z. B. Arbeitsproben, Portfolio) berechtigt ist.

§ 20 Kundenbewertungen & Testimonials

(1) Auf unserer Website veröffentlichen wir ausschließlich Bewertungen von Kunden, mit denen wir nachweislich Projekte abgeschlossen haben. Bewertungen Dritter ohne Geschäftsbeziehung werden nicht angezeigt.

(2) Die Echtheit jeder Bewertung prüfen wir durch Abgleich mit unserer Projektdokumentation. Vor der Veröffentlichung holen wir eine schriftliche Freigabe der jeweiligen Person zur Veröffentlichung des Zitats unter ihrem Namen ein.

(3) Wir verändern Bewertungen inhaltlich nicht. Lediglich offensichtliche Tippfehler oder Formatierungen können angepasst werden, sofern dies die Aussage nicht verändert.

(4) Negative Bewertungen werden nicht ausgeblendet, sondern fließen in die Gesamtbewertung ein. Auf Wunsch des Auftraggebers können Bewertungen anonymisiert oder entfernt werden.

(5) Diese Praxis erfüllt die Transparenzanforderungen nach § 5b Abs. 3 UWG (Sicherstellung der Authentizität von Verbraucherbewertungen).

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Kastellaun, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie individueller Verträge bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

(5) Wir sind berechtigt, diese AGB mit angemessener Vorankündigung (mindestens 6 Wochen) für laufende Verträge zu ändern. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Hierauf werden wir in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

(6) Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

Agentur56 – ein Projekt der Auras & Bielawski GbR
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